Information über die Verarbeitung Ihrer

personenbezogenen Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Unternehmen legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Durch Ihre Registrierung werden personenbezogene Daten erhoben. Im Folgenden möchten wir Sie darüber aufklären, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden, in welcher Art und Weise die erhobenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte betroffene Personen haben.

Der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist:

PM-Yigit GmbH, Seggenweg 2, 49740 Haselünne, Tel: 05961 9574860, E-Mail:info@pm-yigit.com

Unsere Website dient als Plattform für Bewerber, um nach passenden Stellenangeboten zu suchen. Dabei haben die Bewerber die Möglichkeit ihre Bewerbungsinformationen so zu hinterlegen, dass diese für mehrere verschiedene Bewerbungen genutzt werden können. Unsere Website bietet darüber hinaus auch weitere Funktionen, um die Chancen und die Effizienz der Bewerber zu erhöhen (wie z.B.: Stellengesuche erstellen, Kommunikationsvorlagen verwenden, Lebenslauf als PDF generieren). Die Rechtsgrundlage für die genannten Zwecke der Verarbeitungen der personenbezogenen Daten ist somit Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.

Für Unternehmen, die sich registrieren, bietet unsere Website die Möglichkeit Stellenanzeigen zu erstellen, Bewerbungen innerhalb der Plattform zu bearbeiten und zu verwalten oder mit Bewerbern zu kommunizieren. Die Rechtsgrundlage für die genannten Zwecke der Verarbeitungen der personenbezogenen Daten ist somit Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO (für die Registrierung). Im Sinne der DS-GVO verarbeitet unsere Website zum Zwecke der Kommunikation der mit Bewerbern sowie zum Zwecke der Bewerbungsverwaltung personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens (Verantwortlichen). Gemäß Art. 28 DS-GVO handelt es sich hierbei um eine Auftragsverarbeitung, welche auf Grundlage eines Vertrages erfolgen muss. Der genannte Vertrag wird mit der Registrierung als Zustande gekommen. Nähere Informationen zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung finden Sie im Anschluss an diese Datenschutzerklärung (siehe Anhang).

Für den Betrieb und die Instandhaltung unserer Website greifen wir auf externe Unternehmen zurück. Diese sind im Sinne der DS-GVO sogenannte Auftragsverarbeiter. Wir arbeiten in diesem Zuge nur mit datenschutzkonformen und sicheren Auftragsverarbeitern zusammen, die geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten getroffen haben.

Bei der Registrierung auf unserer Website verarbeiten wir ausschließlich Daten, die für die Durchführung der Geschäftsbeziehung, in der wir mit Ihnen stehen, notwendig sind (Datenminimierungsgrundsatz) – das bedeutet im Detail:

für Bewerber

für Unternehmen

· Name, Vorname

· Kontaktinformationen

· Bewerberinformationen

· Name und Vorname eines Ansprechpartners

Wir verarbeiten ausschließlich personenbezogene Daten, die wir direkt von Ihnen erhalten haben.

Wir haben ein internes Berechtigungskonzept implementiert. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten nur von berechtigten Personen unseres Unternehmens bearbeitet werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden Dritten gegenüber nicht veröffentlicht oder übermittelt. Unternehmen haben die Möglichkeit Stellenanzeigen oder andere Informationen in verschiedenen sozialen Medien zu teilen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Datenschutzerklärung unserer Website.

Länder außerhalb der Europäischen Union (und des Europäischen Wirtschaftsraums „EWR“) handhaben den Schutz von personenbezogenen Daten anders als Länder innerhalb der Europäischen Union. Für die Verarbeitung Ihrer Daten setzen wir keine Dienstleister ein, die sich in Drittländern außerhalb der Europäischen Union befinden.

Ihre personenbezogenen Daten werden vernichtet sobald die Zwecke erfüllt oder die Zwecke, für den die personenbezogenen Daten verarbeitet wurden oder verarbeitet werden sollten, entfallen sind. Das bedeutet, dass Ihre personenbezogenen Daten nach der Löschung ihres Benutzerprofils vernichtet werden und das versendete Bewerbungen maximal für 6 Monate von dem Unternehmen, bei dem sich ein Bewerber beworben hat, eingesehen werden können.

In einigen Fällen sieht der Gesetzgeber die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten vor, etwa
im Steuer- oder Handelsrecht (i.d.R. 10 Jahre). In diesen Fällen werden die Daten von uns lediglich für diese gesetzlichen Zwecke weiter gespeichert, aber nicht anderweitig verarbeitet und nach Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Art. 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

Widerspruchsrecht

Sie haben gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund Art. 6 Abs.1 f DSGVO (Datenverarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Im Falle eines Widerspruchs verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Widerruf der Einwilligung

Ihre Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf nur für die Zukunft wirkt.

Auskunftsrecht

Sie können Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogenen Daten über Sie gespeichert haben. Wenn Sie es wünschen, teilen wir Ihnen mit, um welche Daten es sich handelt, für welche Zwecke die Daten verarbeitet werden, wem diese Daten offengelegt werden wie lange die Daten gespeichert werden und welche weiteren Rechte Ihnen in Bezug auf diese Daten zustehen.

Recht auf Löschung

Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Berichtigung falscher Daten oder auf Löschung Ihrer Daten. Wenn kein Grund für die weitere Speicherung besteht, werden wir Ihre Daten löschen, ansonsten die Verarbeitung einschränken.

Weitere Rechte

Sie können auch verlangen, dass wir alle personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format entweder Ihnen oder einer Person oder einem Unternehmen Ihrer Wahl zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).

Wahrnehmung Ihrer Rechte

Um die genannten Rechte wahrzunehmen, können Sie sich an den Verantwortlichen unter den angegebenen Kontaktdaten wenden.

Wir werden Ihre Anfragen umgehend sowie gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten und Ihnen mitteilen, welche Maßnahmen wir ergriffen haben (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Es findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO statt. Das bedeutet, die Entscheidung über Ihre Bewerbung beruht nicht auf einer automatischen Verarbeitung.

Sollte sich der Zweck oder die Art und Weise der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wesentlich ändern, so werden wir diese Informationen rechtzeitig aktualisieren und Sie rechtzeitig über die Änderungen informieren.

Stand: 07.10.2019

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

1 Präambel

Der Auftraggeber, also das Unternehmen, welches ein Unternehmensprofil auf der Website joblica.com angelegt hat, möchte den Auftragnehmer, also den Verantwortlichen (siehe oben), mit den im Folgenden genannten Leistungen beauftragen. Teil der Vertragsdurchführung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Insbesondere Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) stellt bestimmte Anforderungen an eine solche Auftragsverarbeitung. Zur Wahrung dieser Anforderungen schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung, deren Erfüllung nicht gesondert vergütet wird, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 1 Begriffsbestimmungen

  • Verantwortlicher ist gem. Art. 4 Abs. 7 DS-GVO die Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen Verantwortlichen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
  • Auftragsverarbeiter ist gem. Art. 4 Abs. 8 DS-GVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
  • Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Abs. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
  • Besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten sind Daten gem. Art. 9 DS-GVO, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit von Betroffenen hervorgehen, personenbezogene Daten gem. Art. 10 DS-GVO über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln sowie genetische Daten gem. Art. 4 Abs. 13 DS-GVO, biometrischen Daten gem. Art. 4 Abs. 14 DS-GVO, Gesundheitsdaten gem. Art. 4 Abs. 15 DS-GVO sowie Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
  • Verarbeitung ist gem. Art. 4 Abs. 2 DS-GVO jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
  • Aufsichtsbehörde ist gem. Art. 4 Abs. 21 DS-GVO eine von einem Mitgliedstaat gem. Art. 51 DS-GVO eingerichtete unabhängige staatliche Stelle.

§ 2 Vertragsgegenstand

  • Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich des Bewerbermanagements auf Grundlage der Registrierung („Hauptvertrag“). Dabei erhält der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten und verarbeitet diese ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
  • Der Auftragnehmer wird von dem Auftraggeber beauftragt personenbezogene Daten im folgenden Umfang und zu folgendem Zweck zu verarbeiten:
      •Kommunikation zu Bewerbern
      •Bewerberverwaltung
      •Bewerbermanagement
      •Speicherung von Bewerbungen

  • Umfang und Zweck der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer können sich aus dem Hauptvertrag (und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung) ergeben, falls diese nicht bereits in diesem Vertrag genannt sind. Dem Auftraggeber obliegt die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung.
  • Zur Konkretisierung der beiderseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten schließen die Parteien die vorliegende Vereinbarung. Die Regelungen der vorliegenden Vereinbarung gehen im Zweifel den Regelungen des Hauptvertrags vor.
  • Die Bestimmungen dieses Vertrages finden Anwendung auf alle Tätigkeiten die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei der der Auftragnehmer und seine Beschäftigten oder durch den Auftragnehmer Beauftragte mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, die vom Auftraggeber stammen oder für den Auftraggeber erhoben wurden.
  • Die Laufzeit dieses Vertrags richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages, sofern sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen oder Kündigungsrechte ergeben.

§ 3 Weisungsrecht

  • Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
  • Die Weisungen des Auftraggebers werden anfänglich durch diesen Vertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in Textform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Der Auftraggeber ist jederzeit zur Erteilung entsprechender Weisungen berechtigt. Dies umfasst Weisungen in Hinblick auf die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen ist dem Vertragspartner unverzüglich der Nachfolger bzw. Vertreter in Textform zu benennen.
  • Alle erteilten Weisungen sind sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer zu dokumentieren. Weisungen, die über die hauptvertraglich vereinbarte Leistung hinausgehen, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.
  • Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Der Auftragnehmer darf die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung ablehnen.

§ 4 Art der verarbeiteten Daten, Kreis der Betroffenen

  • Im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrags erhält der Auftragnehmer Zugriff auf folgende Kategorien von personenbezogenen Daten:
  • Name, Vorname von Bewerbern
  • Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, etc.)
  • Im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrags erhält der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten folgender betroffener Personen (Personenkreis):
  • Bewerber

§ 5 Schutzmaßnahmen des Auftragnehmers

  • Der Auftragnehmer ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder deren Zugriff auszusetzen. Unterlagen und Daten sind gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte unter Berücksichtigung des Stands der Technik zu sichern.
  • Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers gem. Art. 32 DS-GVO und § 64 BDSG, insbesondere die aufgeführten Maßnahmen der

    1. Zutrittskontrolle
    2. Zugangskontrolle
    3. Zugriffskontrolle
    4. Weitergabekontrolle/ Übermittlungskontrolle
    5. Eingabekontrolle
    6. Auftragskontrolle
    7. Verfügbarkeitskontrolle
    8. Trennungskontrolle
    9. Widerstandsfähigkeits- und Ausfallsicherheitskontrolle
    10. Kontrollverfahrens/ organisatorische Maßnahmen

Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei er sicherstellt, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

  • Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss eine Übersicht über die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen vorzulegen. Hierzu kann der Auftragnehmer die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen auch durch Vervollständigung der Anlage 1 dieses Vertrages beschreiben.
  • Den bei der Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Der Auftragnehmer wird alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden (im folgenden „Mitarbeiter“ genannt), entsprechend verpflichten (Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO) und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen müssen so gefasst sein, dass sie auch nach Beendigung dieses Vertrages oder des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Mitarbeiter und dem Auftragnehmer bestehen bleiben. Dem Auftraggeber sind die Verpflichtungen auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen.

§ 6 Informationspflichten des Auftragnehmers

  • Bei Störungen, Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers, Verdacht auf sicherheitsrelevante Vorfälle oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer, bei ihm im Rahmen des Auftrags beschäftigten Personen oder durch Dritte wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform oder Textform informieren. Dasselbe gilt für Prüfungen des Auftragnehmers durch die Datenschutz-Aufsichtsbehö Die Meldung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten enthält zumindest folgende Informationen:
  • eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
  • eine Beschreibung der von dem Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
  • Der Auftragnehmer trifft unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der Betroffenen, informiert hierüber den Auftraggeber und ersucht um weitere Weisungen.
  • Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit dessen Daten von einer Verletzung nach Absatz 1 betroffen sind.
  • Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber schriftlich zu informieren, sofern ihm dies nicht durch gerichtliche oder behördliche Anordnung untersagt ist. Der Auftragnehmer wird in diesem Zusammenhang alle zuständigen Stellen unverzüglich schriftlich darüber informieren, dass die Entscheidungshoheit über die Daten ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlichem" im Sinne der DS-GVO liegen.
  • Über wesentliche Änderungen der Sicherheitsmaßnahmen nach §5 Abs. 2 hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.
  • Ein Wechsel in der Person des betrieblichen Datenschutzbeauftragten/Ansprechpartners für den Datenschutz ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Auftragnehmer und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag des Auftraggebers durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung, dass alle Angaben gem. Art. 30 Abs. 2 DS-GVO enthält. Das Verzeichnis ist dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
  • An der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer im angemessenen Umfang mitzuwirken. Er hat dem Auftraggeber die jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise mitzuteilen.

§ 7 Kontrollrechte des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber überzeugt sich vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig einmal pro Jahr von den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers. Hierfür kann er z.B. Auskünfte des Auftragnehmers einholen, sich vorhandene Testate von Sachverständigen, Zertifizierungen oder internen Prüfungen vorlegen lassen oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers nach rechtzeitiger Abstimmung zu den üblichen Geschäftszeiten selbst persönlich prüfen bzw. durch einen sachkundigen Dritten prüfen lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer steht. Der Auftraggeber wird Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchführen und die Betriebsabläufe des Auftragnehmers dabei nicht unverhältnismäßig stö
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf dessen mündliche oder schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung einer Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers erforderlich sind.
  • Der Auftraggeber dokumentiert das Kontrollergebnis und teilt es dem Auftragnehmer mit. Bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, die der Auftraggeber insbesondere bei der Prüfung von Auftragsergebnissen feststellt, hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Werden bei der Kontrolle Sachverhalte festgestellt, deren zukünftige Vermeidung Änderungen des angeordneten Verfahrensablaufs erfordern, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen Verfahrensänderungen unverzüglich mit.
  • Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf dessen Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept für die Auftragsverarbeitung sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung.
  • Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Verpflichtung der Mitarbeiter nach § 5 Abs. 5 auf Verlangen nach.

§ 8 Einsatz von Subunternehmern

  • Die vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen werden unter Einschaltung der folgenden Subunternehmer durchgeführt.
    1. • Domainfactory.com
      • ncn KG // newmedia. creative. network.
  • Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von weiteren Unterauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt, soweit er den Auftraggeber hiervon vorab in Kenntnis setzt und dieser der Beauftragung des Subunternehmers vorab schriftlich zugestimmt hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Subunternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Der Auftragnehmer hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen dieser Vereinbarung zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z.B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.
  • Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z.B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt und Bewachungsdienste. Wartungs- und Prüfleistungen stellen zustimmungspflichtige Subunternehmerverhältnisse dar, soweit diese für IT-Systeme erbracht werden, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden.

§ 9 Anfragen und Rechte Betroffener

  • Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von dessen Pflichten nach Art. 12-22 sowie 32 und 36 DS-GVO.
  • Macht ein Betroffener Rechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung hinsichtlich seiner Daten, unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend, so reagiert dieser nicht selbstständig, sondern verweist den Betroffenen unverzüglich an den Auftraggeber und wartet dessen Weisungen ab.

§ 10 Haftung

  • Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach den Datenschutzgesetzen unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder Nutzung im Rahmen der Auftragsverarbeitung erleidet, ist im Innenverhältnis zum Auftragnehmer alleine der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen verantwortlich.
  • Die Parteien stellen sich jeweils von der Haftung frei, wenn eine Partei nachweist, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden bei einem Betroffenen eingetreten ist, verantwortlich ist.

§ 11 Außerordentliches Kündigungsrecht

  • Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt, Bestimmungen der DS-GVO vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will. Bei einfachen - also weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen - Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist, innerhalb welcher der Auftragnehmer den Verstoß abstellen kann.

§ 12 Beendigung des Hauptvertrages

  • Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber nach Beendigung des Hauptvertrags oder jederzeit auf dessen Anforderung alle ihm überlassenen Unterlagen, Daten und Datenträger zurückgeben oder - auf Wunsch des Auftraggebers, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht - lö Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat den dokumentierten Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung noch vorhandener Daten zu führen. Zu entsorgende Unterlagen sind mit einem Aktenvernichter nach DIN 32757-1 zu vernichten. Zu entsorgende Datenträger sind nach DIN 66399 zu vernichten.
  • Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgerechte Rückgabe bzw. Löschung der Daten beim Auftragnehmer in geeigneter Weise zu kontrollieren.
  • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch über das Ende des Hauptvertrags hinaus die ihm im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vorliegende Vereinbarung bleibt über das Ende des Hauptvertrags hinaus solange gültig, wie der Auftragnehmer über personenbezogene Daten verfügt, die ihm vom Auftraggeber zugeleitet wurden oder die er für diesen erhoben hat.

§ 13 Schlussbestimmungen

  • Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i.S.d. § 273 BGB hinsichtlich der zu verarbeitenden Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen ist.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der Hauptniederlassung des Auftragnehmers.

Anlage 1

Nachweis der allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen

1. Zutrittskontrolle

Ein unbefugter Zutritt ist zu verstehen, wobei der Begriff räumlich zu verstehen ist (z.B.: Videoüberwachung, Alarmanlage, Schlüsselregelung etc.).

  • Schlossmechanismus
  • Videoüberwachung

2. Zugangskontrolle

Das Eindringen Unbefugter in die DV-Systeme bzw. deren unbefugte Nutzung ist zu verhindern (z.B.: Verschlüsselung von Netzwerken, Passwortsicherung von Bildschirmarbeitsplätzen etc.).

  • verschließbare Ablagen
  • gesonderte Aufbewahrungsräume
  • Kennwortsicherungen

3. Zugriffskontrolle

Unerlaubte Tätigkeiten in DV-Systemen außerhalb eingeräumter Berechtigungen sind zu verhindern (z.B.: Festlegung der Zugriffsberechtigung, Protokollierung von Dateizugriffen etc.).

  • Berechtigungskonzept
  • Virensoftware
  • Firewall

4. Weitergabekontrolle /Übermittlungskontrolle

Aspekte der Weitergabe (Übermittlung) personenbezogener Daten sind zu regeln - elektronische Übertragung, Datentransport, sowie deren Kontrolle (z.B.: E-Mail Versand mit verschlüsselten ZIP-Dateien).

  • Verschlüsselungen
  • Sicherheitszertifikate

5. Eingabekontrolle

Die Nachvollziehbarkeit bzw. Dokumentation der Datenverwaltung und -pflege ist zu gewährleisten (z.B.: Teilzugriff auf Daten, differenzierte Benutzerberechtigungen etc.).

  • Systemprotokollierung

6. Auftragskontrolle

Es ist sicherzustellen, dass Daten die im Auftrag durch Dienstleister (Subauftragnehmer) verarbeitet werden, nur gemäß der Weisung des Auftragnehmers verarbeitet werden (z.B.: Vor-Ort-Kontrollen beim Auftragnehmer, Vorabkontrollen etc.).

  • Verträge zur Auftragsverarbeitung

7. Verfügbarkeitskontrolle

Die Daten sind gegen zufällige Zerstörung oder Verlust zu schützen (z.B.: Datensicherung, Backupkonzepte etc.).

  • Backup Plan

8. Datentrennungskontrolle

Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, sind auch getrennt zu verarbeiten (z.B.: Mandantenfähigkeit des verwendeten Systems, Datenbanken etc.).

  • Mandatierung
  • Projekttrennung

9. Widerstandsfähigkeit- und Ausfallsicherheitskontrolle

Systeme müssen die Fähigkeit besitzen mit risikobedingten Veränderungen umgehen zu können und eine Toleranz und Ausgleichsfähigkeit gegenüber Störungen aufweisen (z.B.: redundante Stromversorgung, Loadbalancer etc.).

  • Rückgriff auf professionelle Dienstleister

10. Kontrollverfahren/ organisatorische Maßnahmen

Ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der Datensicherheitsmaßnahmen ist zu implementieren (z.B.: interne Verfahrensverzeichnisse, Prozesse zur Meldung neuer Verfahren sind zu dokumentieren etc.).

  • Datenschutzrichtlinien
  • Rechtmäßigkeitsprüfungen